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der Gemeinde Ottersweier für das Modul „Jugendportal“ auf der Homepage www.e-buerger.com/jugendportal-ottersweier
(1) Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der Gemeinde Ottersweier, Laufer Straße 18, 77833 Ottersweier (nachfolgend „Gemeinde Ottersweier“) und dem Nutzer (nachfolgend „Kunde“) des Stadt-Angebots Jugendportal im Rahmen des Bürgerportals (Installation von Beiträgen und Abstimmungen durch Bürger auf kommunalen Homepages) geschlossenen Verträge sowie für jegliche Inanspruchnahme der von Gemeinde Ottersweier hierzu angebotenen Leistungen durch den Kunden.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung.
(3) Durch die Teilnahme am Jugendportal erkennt der Kunde die Geltung dieser Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung ausdrücklich an.
(1) Die Gemeinde Ottersweier gewährt den berechtigten Kunden Online-Zugriff auf das Jugendportal nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Leistungen der Gemeinde Ottersweier im Hinblick auf das Jugendportal besteht nicht.
(1) Die Gestaltung des Jugendportals und dessen Verfügbarkeit wird von der Gemeinde Ottersweier bestimmt.
(2) Berechtigt zur Einstellung von Inhalten sind nur Bürger oder Unternehmen, deren Sitz sich im Gebiet der Gemeinde Ottersweier befindet. In Zweifelsfällen entscheidet die Gemeinde Ottersweier.
(3) Voraussetzung für die Einstellung eines Inhalts in die Datenbank ist die vorhergehende Online Registrierung des Kunden auf der Homepage des Jugendportals der Gemeinde Ottersweier. Die Gemeinde Ottersweier prüft den Antrag auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit und teilt danach dem Kunden per E-Mail Name und Passwort für den Login mit.
(4) Mit Übersendung der vollständig und richtig ausgefüllten Online Registrierung gibt der Kunde gegenüber der Gemeinde Ottersweier ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Aufnahme und Bereitstellung von Inhalten in das Jugendportal ab. Der Vertrag über die Aufnahme von Inhalten des Kunden in das Jugendportal tritt mit Eingang der Online Registrierung des Kunden bei der Gemeinde Ottersweier in Kraft.
(5) Mit der Anmeldung akzeptieren Sie den Versand unserer Umfragen-Benachrichtigung, die für die Information über neue Umfragen notwendig ist.
(1) Die Nutzung des Jugendportals ist für die Teilnehmer kostenlos.
(2) Die Geltungsdauer der Vereinbarung beträgt 12 Monate. Sie verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, sofern ein Vertragspartner die Vereinbarung nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragszeitraumes schriftlich kündigt.
(3) Bei Kündigung ist die Gemeinde Ottersweier berechtigt, die vom Kunden in das Jugendportal eingestellten Inhalte nach Ablauf der Vereinbarung umgehend zu löschen.
(4) Die Gemeinde Ottersweier kann den Vertrag über die Einstellung von Inhalten des Kunden in das Jugendportal jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die rechtlichen oder technischen Grundlagen für die Aufrechterhaltung des Jugendportals nicht mehr bestehen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Jugendportal auf der Homepage der Gemeinde Ottersweier nicht mehr installiert ist oder im Falle von grundsätzlichen technischen Problemen, die eine Weiterführung dieses Vertrages nicht ermöglichen. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.
(5) Eine Kündigung seitens der Gemeinde Ottersweier ist insbesondere dann zulässig, wenn der Kunde bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Gemeinde Ottersweier gegen ein gesetzliches Verbot oder diese Nutzungsbedingungen für das Jugendportal verstößt.
(1) In das Jugendportal dürfen vom Kunden nur Inhalte, die mit der Bürgerbeteiligung in Zusammenhang stehen, eingestellt werden.
(2) Die Nutzung optionaler Felder (z.B. das Einstellen von Bilddateien) ist dem Kunden freigestellt. Bei der Einstellung von Bilddateien haftet die Gemeinde Ottersweier nicht für die Qualität der Wiedergabe.
(3) Die vom Kunden eingestellten Inhalte dürfen durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Durch die Aufgabe der Beiträge und Einstellung der Fotos in das Jugendportal bestätigt der Kunde, dass er frei über die Fotos verfügen kann und diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind.
(4) Nicht zulässig ist insbesondere,
(5) Die Gemeinde Ottersweier behält sich im Einzelfall vor, Einträge ganz oder teilweise abzulehnen und zu löschen.
(1) Die Gemeinde Ottersweier darf Beiträge ablehnen, ändern oder vollständig löschen, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Frist kündigen und Kunden zeitweise oder auf Dauer von der Teilnahme ausschließen.
(2) Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde diesen Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen zuwiderhandelt, in anderer Form das System missbraucht oder die Begleichung von Forderungen, die aus der Teilnahme am Jugendportal resultieren, unberechtigterweise verweigert. In Zweifelsfällen entscheidet die Gemeinde Ottersweier.
(1) Bei den im Jugendportal eingestellten Inhalten handelt es sich ausschließlich um für die Gemeinde Ottersweier fremde Inhalte. Die Gemeinde Ottersweier stellt lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen (Beiträgen) zur Verfügung. Für die Richtigkeit und den Inhalt der Beiträge ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Insbesondere übernimmt die Gemeinde Ottersweier keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen sowie die Identität und Integrität der Kunden.
(2) Die Gemeinde Ottersweier haftet nicht für Schäden aus gekürzter oder verfälschter Erscheinung von Inseraten oder aus der missbräuchlichen Verwendung von Daten durch Dritte. Die Gemeinde Ottersweier übernimmt keine Gewähr dafür, dass Beiträge zu einem bestimmten Zeitpunkt gelöscht werden.
(3) Es ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, alle Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Aus diesem Grund übernimmt die Gemeinde Ottersweier keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Datenbank und ihrer Inhalte oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der vom Kunden in die Datenbank eingestellten Inhalte.
(1) Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit selbst verantwortlich. Er trägt dafür Sorge, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen und keine Drittrechte zu verletzen (z.B. Urheber- und Markenrechte an Bilddateien). Die Inhalte dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote der Bundesrepublik Deutschland oder die „guten Sitten” verstoßen. Verweise der Beiträge auf andere Inhalte im Internet müssen vom Kunden so geprüft werden, dass die Inhalte, auf die verwiesen wird, nicht gegen gesetzliche Verbote der Bundesrepublik Deutschland oder die „guten Sitten” verstoßen. Die Gemeinde Ottersweier ist widrigenfalls berechtigt, die Aufnahme solcher Inhalte zu verweigern bzw. sie zu löschen. Die Gemeinde Ottersweier übernimmt damit jedoch keine Prüfungspflicht. Bei einem Verstoß der Inhalte oder Texte gegen gesetzliche Verbote der Bundesrepublik Deutschland oder die „guten Sitten” verstoßen haftet der Kunde. Die nachträgliche Löschung bzw. Korrektur von Inhalten durch die Gemeinde Ottersweier kann vom Nutzer nicht verlangt werden.
(2) Der Kunde stellt die Gemeinde Ottersweier von allen Ansprüchen Dritter wegen Veröffentlichung der von ihm eingestellten Inhalte frei. Die Gemeinde Ottersweier ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein eingestellter Inhalt Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen objektives Recht verstößt. Veröffentlicht die Gemeinde Ottersweier bei verständiger Würdigung des Einzelfalls zur Schadensgeringhaltung eine Gegendarstellung, so hat der Kunde deren angemessene Kosten zu ersetzen.
(3) Der Kunde haftet dafür, dass gegebenenfalls übermittelte Dateien virenfrei sind. Dateien mit Viren kann die Gemeinde Ottersweier löschen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche zustehen. Die Gemeinde Ottersweier behält sich Ersatzansprüche wegen virenbedingter Schäden vor.
(4) Die Gemeinde Ottersweier behält sich im Übrigen vor, nach billigem Ermessen die Aufnahme bestimmter Inhalte in dem Jugendportal abzulehnen oder bereits aufgenommene Inhalte und Mitteilungen ganz oder teilweise zu löschen. Ein Recht zur Löschung ist insbesondere dann gegeben, wenn Inhalte oder sonstige Eingaben des Kunden erkennbar rechts- oder sachwidrigen Inhalt haben oder die Bereitstellung der Dienste der Gemeinde Ottersweier dadurch nachhaltig gestört wird, das Image der kommunalen Website oder der Gemeinde Ottersweier dadurch schädigen oder eine angemessene Angebotsdauer überschritten ist. Aus einer entsprechenden Löschung kann der Kunde keine Ansprüche herleiten.
(1) Die Gemeinde Ottersweier haftet nicht für Schäden, die durch eine von der Gemeinde Ottersweier stammende Software verursacht werden. Mit der Installation der Software auf seinem Rechner erkennt der Teilnehmer diesen Haftungsausschluss ausdrücklich an.
(2) Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde Ottersweier sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Gemeinde Ottersweier hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzforderungen resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft. In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf das Entgelt für den Teil der Lieferung und Leistung der Gemeinde Ottersweier, aus dem der Schadensersatzanspruch resultiert.
(1) Alle Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Sie unterliegen dem Nutzungsrecht der Gemeinde Ottersweier. Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nur mit schriftlicher Erlaubnis durch die Gemeinde Ottersweier gestattet. Etwaige Rechte des Kunden an den durch ihn eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt.
(2) Die Einträge unterliegen dem ausschließlichen Nutzungsrecht der Gemeinde Ottersweier. Die Einträge dürfen einzeln und in der Gesamtheit nur mit schriftlicher Erlaubnis durch die Gemeinde Ottersweier von Dritten weiterverarbeitet oder auf anderen Internet-Seiten oder in anderen Medien publiziert werden. Die Rechte des Kunden an dessen Inseraten bleiben hiervon unberührt. Er kann über die eigenen Daten und Informationen weiterhin frei verfügen.
(3) Der Kunde hat im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen das Recht, ausschließlich unter Verwendung der von der Gemeinde Ottersweier zur Verfügung gestellten Online-Darstellung einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Urheberrechtshinweise oder sonstige Schutzrechtsvermerke auf der Website von der Gemeinde Ottersweier dürfen nicht verändert werden.
(4) Der Kunde darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig noch teilweise oder auszugsweise verwenden
(a) zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form,
(b) und/oder für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung
(c) und/oder für eine sonstige kommerzielle Verwertung.
(5) Die Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung der Datenbank oder einzelner Elemente der Datenbank mit anderen Datenbanken oder Meta-Datenbanken ist unzulässig.
(1) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung der Datenschutzgesetze elektronisch gespeichert werden.
(2) Die Gemeinde Ottersweier versendet Mitteilungen, insbesondere die Bestätigung über die Aufnahme der Daten in das Jugendportal und Passwörter ausschließlich per unverschlüsselte E-Mail an den Kunden.
(1) Die Gemeinde Ottersweier behält sich vor, diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf dem Jugendportal.
(2) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hingewiesen.
(3) Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Kunden gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist die Gemeinde Ottersweier unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, den mit dem Kunden bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Kunden werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche gegen die Gemeinde Ottersweier geltend machen.
(1) Erfüllungsort ist Ottersweier.
(2) Bei Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Gemeinde Ottersweier findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.
Gemeinde Ottersweier
Laifer Straße 18
77833 Ottersweier
Tel.: 07223 9860-0
Fax: 07223 9860-80
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