Gemeinde Reilingen
Hockenheimer Straße 1-3
68799 Reilingen
Fon: 06205 952-0
Fax: 06205 952-210
E-Mail schreiben
der Gemeinde Reilingen für das e-Bürger Portal auf der Homepage www.e-buerger-reilingen.de, Stand: September 2013
(1) Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der Gemeinde Reilingen, Hockenheimer Straße 1-3 , 68799 Reilingen (nachfolgend „Gemeinde Reilingen“) und dem Nutzer (nachfolgend „Kunde“) des Web-Angebots „e-Bürger Portal“ (Installation von Beiträgen und Abstimmungen auf kommunalen Homepages) geschlossenen Verträge sowie für jegliche Inanspruchnahme der von Gemeinde Reilingen hierzu angebotenen Leistungen durch den Kunden.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung.
(3) Durch die Teilnahme am e-Bürger Portal erkennt der Kunde die Geltung dieser Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung ausdrücklich an.
(1) Die Gemeinde Reilingen gewährt den berechtigten Kunden Online-Zugriff auf das e-Bürger Portal nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Leistungen von Gemeinde Reilingen im Hinblick auf das e-Bürger Portal besteht nicht.
(1) Die Gestaltung des e-Bürger Portals und dessen Verfügbarkeit wird von der Gemeinde Reilingen bestimmt.
(2) Berechtigt zur Einstellung von Inhalten sind
In Zweifelsfällen entscheidet die Gemeinde Reilingen.
(3) Voraussetzung für die Einstellung eines Inhalts in die Datenbank ist die vorhergehende Online-Registrierung des Kunden auf der Homepage des e-Bürger Portals der Gemeinde Reilingen. Die Gemeinde Reilingen prüft den Antrag auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit und schaltet den Zugang bei Vorliegen der Voraussetzungen frei.
(4) Bestimmte Registrierungsdaten (Nutzergruppe, Ortsteil, Alter) werden benötigt, um für bestimmte Nutzergruppen optimierte Beteiligungen durchführen zu können. Damit ergeben sich qualitativ aussagefähige Meinungsbilder.
(5) Bestimmte Registrierungsdaten (Name, Adresse, Register-Nr., Betriebs-Nr.) sind für die Authentifizierung der Teilnehmer erforderlich.
(6) Mit Übersendung der vollständig und richtig ausgefüllten Online-Registrierung gibt der Kunde gegenüber der Gemeinde Reilingen ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Aufnahme und Bereitstellung von Inhalten in das e-Bürger Portal ab. Der Vertrag über die Aufnahme von Inhalten des Kunden in das e-Bürger Portal tritt mit Eingang der Online-Registrierung des Kunden bei der Gemeinde Reilingen in Kraft.
(7) Mit der Anmeldung akzeptieren Sie den Versand unserer Umfragen-Benachrichtigung, die für die Information über neue Umfragen notwendig ist.
(1) Die Nutzung des e-Bürger Portals ist für die Teilnehmer kostenlos.
(2) Die registrierten Teilnehmer können jederzeit per E-Mail ihre Teilnahme am e-Bürger Portal kündigen. Bei Kündigung ist die Gemeinde Reilingen berechtigt, die vom Kunden in das e-Bürger Portal eingestellten Inhalte nach Ablauf der Vereinbarung umgehend zu löschen.
(3) Die Gemeinde Reilingen kann den Vertrag über die Einstellung von Inhalten des Kunden in das e-Bürger Portal jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die rechtlichen oder technischen Grundlagen für die Aufrechterhaltung des e-Bürger Portals nicht mehr bestehen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das e-Bürger Portal auf der Homepage der Stadt nicht mehr installiert ist oder im Falle von grundsätzlichen technischen Problemen, die eine Weiterführung dieses Vertrages nicht ermöglichen. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.
(4) Eine Kündigung seitens der Gemeinde Reilingen ist insbesondere dann zulässig, wenn der Kunde bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Gemeinde Reilingen gegen ein gesetzliches Verbot oder diese Nutzungsbedingungen für das e-Bürger Portal verstößt.
(1) In das e-Bürger Portal dürfen vom Kunden nur Inhalte, die mit der Bürgerbeteiligung in Zusammenhang stehen, eingestellt werden.
(2) Die Nutzung optionaler Felder (z.B. das Einstellen von Bilddateien) ist dem Kunden freigestellt. Bei der Einstellung von Bilddateien haftet die Gemeinde Reilingen nicht für die Qualität der Wiedergabe.
(3) Die vom Kunden eingestellten Inhalte dürfen durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Durch die Aufgabe der Beiträge und Einstellung der Fotos in das e-Bürger Portal bestätigt der Kunde, dass er frei über die Fotos verfügen kann und diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind.
(4) Nicht zulässig ist insbesondere,
(5) Die Gemeinde Reilingen behält sich im Einzelfall vor, Einträge ganz oder teilweise abzulehnen und zu löschen.
(1) Die Gemeinde Reilingen darf Beiträge ablehnen, ändern oder vollständig löschen, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Frist kündigen und Kunden zeitweise oder auf Dauer von der Teilnahme ausschließen.
(2) Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde diesen Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen zuwiderhandelt oder in anderer Form das System missbraucht. In Zweifelsfällen entscheidet die Gemeinde Reilingen.
(1) Die Gemeinde Reilingen stellt lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen (Beiträgen) zur Verfügung. Für die Richtigkeit und den Inhalt der eigenen Beiträge ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Insbesondere übernimmt die Gemeinde Reilingen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen sowie die Identität und Integrität der Kunden.
(2) Die Gemeinde Reilingen haftet nicht für Schäden aus gekürzter oder verfälschter Erscheinung von Einträgen oder aus der missbräuchlichen Verwendung von Daten durch Dritte. Die Gemeinde Reilingen übernimmt keine Gewähr dafür, dass Beiträge zu einem bestimmten Zeitpunkt gelöscht werden.
(3) Es ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, alle Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Aus diesem Grund übernimmt die Gemeinde Reilingen keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Datenbank und ihrer Inhalte oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der vom Kunden in die Datenbank eingestellten Inhalte.
(1) Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit selbst verantwortlich. Er trägt dafür Sorge, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen und keine Drittrechte zu verletzen (z.B. Urheber- und Markenrechte an Bilddateien). Die Inhalte dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder die "guten Sitten" der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Verweise der Beiträge auf andere Inhalte im Internet müssen vom Kunden so geprüft werden, dass die Inhalte, auf die verwiesen wird, nicht gegen gesetzliche Verbote oder die "guten Sitten" der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Die Gemeinde Reilingen ist widrigenfalls berechtigt, die Aufnahme solcher Inhalte zu verweigern bzw. sie zu löschen. Die Gemeinde Reilingen übernimmt damit jedoch keine Prüfungspflicht. Bei einem Verstoß der Inhalte oder Texte gegen gesetzliche Verbote oder die "guten Sitten" der Bundesrepublik Deutschland haftet der Kunde. Die nachträgliche Löschung bzw. Korrektur von Inhalten durch die Gemeinde Reilingen kann vom Nutzer nicht verlangt werden.
(2) Der Kunde stellt die Gemeinde Reilingen von allen Ansprüchen Dritter wegen Veröffentlichung der von ihm eingestellten Inhalte frei. Die Gemeinde Reilingen ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein eingestellter Inhalt Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen objektives Recht verstößt. Veröffentlicht die Gemeinde Reilingen bei verständiger Würdigung des Einzelfalls zur Schadensgeringhaltung eine Gegendarstellung, so hat der Kunde deren angemessene Kosten zu ersetzen.
(3) Der Kunde haftet dafür, dass gegebenenfalls übermittelte Dateien virenfrei sind. Dateien mit Viren kann die Gemeinde Reilingen löschen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche zustehen. Die Gemeinde Reilingen behält sich Ersatzansprüche wegen virenbedingter Schäden vor.
(4) Die Gemeinde Reilingen behält sich im Übrigen vor, nach billigem Ermessen die Aufnahme bestimmter Inhalte in dem e-Bürger Portal abzulehnen oder bereits aufgenommene Inhalte und Mitteilungen ganz oder teilweise zu löschen. Ein Recht zur Löschung ist insbesondere dann gegeben, wenn Inhalte oder sonstige Eingaben des Kunden erkennbar rechts- oder sachwidrigen Inhalt haben oder die Bereitstellung der Dienste der Gemeinde Reilingen dadurch nachhaltig gestört wird, das Image der kommunalen Website oder der Gemeinde Reilingen dadurch schädigen oder eine angemessene Angebotsdauer überschritten ist. Aus einer entsprechenden Löschung kann der Kunde keine Ansprüche herleiten.
(1) Die Gemeinde Reilingen haftet nicht für Schäden, die durch eine von der Gemeinde Reilingen stammende Software verursacht werden. Mit der Installation der Software auf seinem Rechner erkennt der Teilnehmer diesen Haftungsausschluss ausdrücklich an.
(2) Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde Reilingen sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Gemeinde Reilingen hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzforderungen resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft. In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf das Entgelt für den Teil der Lieferung und Leistung der Gemeinde Reilingen, aus dem der Schadensersatzanspruch resultiert.
(1) Alle Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Sie unterliegen dem Nutzungsrecht der Gemeinde Reilingen. Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nur mit schriftlicher Erlaubnis durch die Gemeinde Reilingen gestattet. Etwaige Rechte des Kunden an den durch ihn eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt.
(2) Die Einträge unterliegen dem ausschließlichen Nutzungsrecht der Gemeinde Reilingen. Die Einträge dürfen einzeln und in der Gesamtheit nur mit schriftlicher Erlaubnis durch die Gemeinde Reilingen von Dritten weiterverarbeitet oder auf anderen Internet-Seiten oder in anderen Medien publiziert werden. Die Rechte des Kunden an dessen Inseraten bleiben hiervon unberührt. Er kann über die eigenen Daten und Informationen weiterhin frei verfügen.
(3) Der Kunde hat im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen das Recht, ausschließlich unter Verwendung der von der Gemeinde Reilingen zur Verfügung gestellten Online-Darstellung einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Urheberrechtshinweise oder sonstige Schutzrechtsvermerke auf der Website von Gemeinde Reilingen dürfen nicht verändert werden.
(4) Der Kunde darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig noch teilweise oder auszugsweise verwenden
(a) zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form,
(b) und/oder für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung
(c) und/oder für eine sonstige kommerzielle Verwertung.
(5) Die Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung der Datenbank oder einzelner Elemente der Datenbank mit anderen Datenbanken oder Meta-Datenbanken ist unzulässig.
(1) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung der Datenschutzgesetze elektronisch gespeichert werden.
(1) Die Gemeinde Reilingen behält sich vor, diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf dem e-Bürger Portal.
(2) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hingewiesen.
(3) Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Kunden gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist die Gemeinde Reilingen unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, den mit dem Kunden bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Kunden werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche gegen die Gemeinde Reilingen geltend machen.
(1) Erfüllungsort ist Reilingen.
(2) Bei Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Gemeinde Reilingen findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.
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